Kindergarten


Mit dem Start in den Kindergarten beginnt eine spannende und lehrreiche Reise ihres Kindes. In der Gemeinde Ruswil gibt es acht Kindergärten an fünf Standorten: Schulhaus Dorf, Schulhaus Rüediswil, Schulhaus Bärematt, Schulhaus Werthenstein, Kindergarten Surbrunnematt.

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Obligatorisches Jahr
Kinder, die vor dem 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, besuchen ab August des gleichen Jahres den obligatorischen Kindergarten.

Vorobligatorisches Jahr
Die Eltern können Kinder, die vor dem 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, für ein vorobligatorisches Jahr anmelden, sofern die Anforderungen erfüllt werden. Der Eintritt für die Kinder ist halbjährlich möglich, im August und im Februar.

Anforderungen
Das Kind kann…
• …den Schulweg selbständig oder allenfalls in Begleitung gehen (Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern)
• …die Blockzeiten einhalten und Alltagshandlungen ausführen
• …sich selbständig an- und umziehen
• …selbständig die Toilette benutzen und anschliessend die Hände waschen

Rückstellung
Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit dem/der Rektor:in um höchstens ein Jahr vom Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zurückstellen.


Hinweis: Mit dem Eintritt in den Kindergarten gilt das Ferien- und Jokertag-Reglement der Schule Ruswil.